Jugendtaxi

Die Förderung des Jugendtaxis erfolgt auf der Basis von Gutscheinen. Jeder Gutschein hat einen Wert von 5,- Euro und kann bei den teilnehmenden Taxen- und Mietwagenunternehmen für reguläre Taxifahrten eingelöst werden. Neben den vom Landkreis finanzierten Gutscheinen für Jugendliche im Alter von 16 bis einschließlich 23 Jahren sind auch sogenannte Sponsorengutscheine im Umlauf.

 

  • Die Städte und Gemeinden des Landkreises erhalten ein Gutscheinkontingent, das in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des Landkreises berechnet wird. Die Gemeinden geben somit die vom Landkreis finanzierten Gutscheine en block (3 Gutscheine je Anspruchsberechtigter und Jahr) an Berechtigte heraus. Berechtigt sind Jugendliche im Alter von 16 bis einschließlich 23 Jahren an ihrem Hauptwohnsitz. Zum Nachweis von Alter und Wohnsitz muss ein Personalausweis (Ersatzweise eine Meldebescheinigung) vorgelegt werden.

  • Sponsorengutscheine können über EWF erworben werden, wobei es eine Mindestabgabemenge für Gutscheine im Wert von 300,- Euro gibt. Als Sponsoren kommen beispielsweise die Gemeinden in Betracht oder jeder Andere, der seiner Klientel die Taximobilität ermöglichen möchte. Privatpersonen können nur über die Stadt bzw. Gemeinde Gutscheine in einem Wert von weniger als 300,- Euro erwerben.

 

Wo gibt es Gutscheine?

Gutscheine gibt es bei den Städte- und Gemeindeverwaltungen. Anspruchsberechtigte erhalten kostenlos drei Gutscheine pro Jahr im Wert von jeweils 5,- €. Allerdings verfügen die Verwaltungen nur über ein beschränktes Kontingent an Gutscheinen. Die Ausgabe erfolgt gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises (Ersatzweise einer Meldebescheinigung) und nur solange der Vorrat reicht.

 

 

Für wen?

Jugendliche im Alter von 16 bis einschließlich 23 Jahren erhalten bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung an ihrem Hauptwohnsitz pro Jahr kostenlos maximal drei Gutscheine im Wert von jeweils 5,- € für die Benutzung des Jugendtaxis.

 

 

Wann kann ich fahren?

Es gibt keinen Gültigkeitszeitraum. Der Gutschein kann somit jederzeit von Montag bis Sonntag eingelöst werden. Er ist auch nicht personengebunden.

 

 

Von wo nach wo?

Fahrten sind innerhalb des Landkreises Waldeck-Frankenberg möglich.

Ein Text! Sie können ihn mit Inhalt füllen, verschieben, kopieren oder löschen.

 

Mehr Informationen HIER!

 

Quelle: https://www.ewf.de/oepnv/jugendtaxi/

 

 

 

Taxi bestellen?

Hier Taxi online bestellen:

http://www.taxi.de/

 

E.Kahlhöfer GmbH & Co.KG
Ermighäuser Weg 6
34497 Korbach

 

Telefon: +49 5631 7088

E-Mail: info@korbach-taxi.de

 

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung | Sitemap
E.Kahlhöfer GmbH & Co.KG Ermighäuser Weg 6 34497 Korbach Tel: 05631/7088